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XTRA! 11/ 2005 |
Österreichs größtes Schwulen- und Lesbenmagazin |
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XTRA!
11/2005 – Das Editorial: Sensationeller VfGH-Entscheid! Ein vermutlich bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes erschütterte am 10. November die Innenpolitik: Der Ausschluß von gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten aus der Mitversicherung in der sozialen Krankenversicherung ist, wie VfGH-Präsident Korinek in einer Pressekonferenz verkündete, verfassungswidrig. Der VfGH, der 1998 und 2001 diesbezüglich noch keine Verfassungswidrigkeit erkennen wollte, folgte mit seinem Entscheid nun der Richtungsweisung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte; die Regierung hat neun Monate Zeit, die entsprechenden Gesetzesbestimmungen anzupassen. Während SPÖ und Grüne den VfGH-Spruch naturgemäß begrüßten, herrschte auf seiten der ÖVP beinahe Ratlosigkeit. Gesundheitsministerin Rauch Kallat verlautete, rasch auf den VfGH-Spruch reagieren zu wollen, wußte jedoch nicht genau, wie – jedenfalls aber sei sie gegen jede Form der Diskriminierung; von einer Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen mit heterosexuellen wollte sie allerdings genauso wenig wissen wie Justizsprecherin Maria Fekter und Nationalratspräsident Andreas Khol. Anders sieht dies Justizministerin Gastinger (BZÖ), die sich durch das Erkenntnis in ihrem Bestreben nach der Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften bestärkt sieht und noch vor Ablauf der Legislaturperiode ein Familienpaket schnüren will, das auch die eingetragene Partnerschaft vorsieht. Daß sie mit diesem Vorhaben jedoch scheitern wird, liegt klar auf der Hand, zumal ihr in dieser Sache nicht nur die ÖVP, sondern auch der eigene Parlamentsclub die Gefolgschaft versagen wird… Die
Redaktion |
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